Twitch-Livestreams: Einwilligung für KI-Training widerrufen_

Neu          12. August 2026          How-To Guide          2 Min  •  282 Wörter
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Wer auf Twitch streamt und eine gesunde kritische Einstellung an den Tag legt, wenn es um das Hype-Thema KI geht, sollte schleunigst aktiv werden: Twitch-Eigentümer Amazon nutzt über die Streaming-Plattform verbreitete Inhalte wie Livestreams, archivierte Videos, erstellte Clips sowie weitere Inhalte seiner Content Creators, um seine KI-Produkte zu trainieren. Eine monetäre Kompensation findet – selbstredend – nicht statt, stattdessen nimmt man sich einfach mal das Recht heraus, die Inhalte zweckzuentfremden, ohne vorher wenigstens einmal netterweise eine Zustimmung eingeholt zu haben.

Um eine Nutzung der eigenen Inhalte durch Amazon als gratis Trainings-Materialien für generative KI-Modelle / LLMs zu unterbinden, muss ein Opt-out vorgenommen werden. Glücklicherweise ist dies schnell erledigt – und zwar wie folgt: Zuerst ruft man seinen Twitch-Channel auf und wechselt via Dropdown-Menü am oberen rechten Bildschirmrand zu den „Einstellungen“. In der Tab-Leiste oben klickt man anschließend auf den Punkt „Sicherheit und Privatsspäre“ und scrollt etwas herunter, bis irgendwann recht weit unten auf der Seite der Punkt „Training für generative KI“ auftaucht (siehe Screenshot). Den kleinen Schieberegler daneben bewegt man nun per Mausklick auf die linke Seite, wodurch die Einwilligung widerrufen und effektiv ein Opt-out vollzogen wurde.

Twitch AI-Training Opt-Out

Von nun an wird Amazon die Inhalte des Twitch-Channels nicht mehr länger verwenden, um die eigenen KI-Produkte zu trainieren. Ob das auch wirklich so ist, bzw. ob sich Amazon wirklich daran hält, – unklar. Kontrollieren lässt sich die Wirksamkeit des vorgenommenen Opt-outs freilich nicht.

Wer sich durchlesen möchte, welche Rechte sich das Unternehmen nichtsdestotrotz herausnimmt und wozu die von Streamern produzierten Inhalte sonst noch so verwendet werden – ganz gleich ob opted-out oder nicht – , sollte sich bei Gelegenheit mal die FAQ zum Thema durchlesen.

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